Apostille und konsularische Legalisation
Ein Dokument, das im Ausland verwendet wird, braucht eine gesonderte Bestätigung, damit ein anderer Staat es anerkennt.
Was eine Apostille ist
Die Apostille ist ein Vermerk, mit dem Dokumente zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens gegenseitig anerkannt werden. In der Türkei wird sie von den Gouverneursämtern und Landratsämtern erteilt.
Der häufigste Fehler
Staaten außerhalb des Übereinkommens
Ist der Zielstaat kein Vertragsstaat, hat eine Apostille keine Wirkung. Stattdessen sind die Bestätigung durch das Außenministerium und anschließend die Legalisation durch das Konsulat des betreffenden Landes erforderlich. Dieser Weg dauert länger.
Wir übernehmen den Ablauf
Wir ermitteln anhand des Ziellandes, welche Bestätigung nötig ist, stellen den Antrag in Ihrem Namen und zeigen jeden Schritt auf Ihrer Auftragsseite. Amtliche Gebühren werden in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen.